Ein Erstgespräch beansprucht etwa 1 1/2 Stunden, ein Folgetermin ca. eine halbe Stunde.

Pro Stunde berechne ich 60 Euro.

Private Krankenversicherungen (PKV) und Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen übernehmen die Kosten entsprechend den vereinbarten Tarifen.

Gesetzliche Krankenkasse übernehmen in Deutschland die Kosten einer heilpraktischen Behandlung leider nicht. Sie können sie aber als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.

Die Kosten der Behandlung werden von mir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet.

Bei Fragen bezüglich der Kostenerstattung berate ich Sie gerne.